Schillberg & Partner - SCHEIDUNGSFORMULAR
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Scheidungsantragsformular


Damit wir Ihren Scheidungsantrag einreichen können, benötigen wir einige persönliche Daten von Ihnen. Die von Ihnen gemachten Angaben sind streng vertraulich und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Fügen Sie bitte sämtliche Unterlagen bei, auf welche Sie sich im Formular beziehen.

Hinsichtlich dieses Angebotes möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass lediglich das Beratungsgespräch für die Zusammenstellung der für eine Scheidung erforderlichen Informationen entfällt. Eine Scheidung kann nicht online durchgeführt werden. Es muss immer ein persönlicher Termin vor Gericht stattfinden.

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(Mindestens knapp 1 Jahr! Auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung kann ausreichen. Im Zweifel bitte bei uns nachfragen).




  
                



  
        




  




  






  






  






  
        



  
        



  





  





  





Beim Versorgungsausgleich erhält jeder Ehegatte die Hälfte der Rentenansprüche des anderen Ehegatten. Die Eheleute können auf den Versorgungsausgleich verzichten, wenn die Ehe nicht länger als 3 Jahre gedauert hat (gerechnet vom Hochzeitstag bis zum Scheidungsantrag) oder, wenn keiner der Eheleute durch die Ehe berufliche Nachteile erlitten hat.






  


(Wir beantragen für Sie Prozesskostenhilfe, wenn diese bewilligt wird entfällt der Punkt "XV. Gerichtsgebühren" für Sie)




  




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Björn Schillberg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Björn Overkamp
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Dinah Ahrens-Brickum
Rechtsanwältin

Frank Möllmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Burkhard Schaffeld
Rechtsanwalt

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