Schillberg & Partner - RECHTSGEBIETE
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RECHTSGEBIETE



Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer und Betriebsräte. Wir bieten unseren Mandanten kompetente Beratung und gerichtliche Vertretung vor allen Gerichten der Arbeits-gerichtsbarkeit im gesamten Bundesgebiet. Dazu gehören die Beratung bei der Begründung, Abwicklung und ggf. Änderungen sowie Kündigung und Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses einschließlich der Gestaltung in diesem Zusammenhang zu schließender Verträge sowie der Vorbereitung von Einzelmaßnahmen unter Beteiligung von Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung, zudem die Durchsetzung von Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen – z. B. auf Entgelt, Urlaub, Zeugnis – und die Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, schließlich die Prozessvertretung. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Vertretung in Kündigungsschutz-verfahren sowie die Beratung und Vertretung beim Abschluss von Aufhebungsverträgen.


Wir stehen Ihnen „rund um die Immobilie“ zur Verfügung. Die Begründung und Beendigung von Wohnmietverhältnissen wirft bereits schwierige Fragen auf. Welche Vertragsklauseln sind noch zulässig und wann kann fristlos gekündigt werden?

Daneben hat immer auch der Kauf oder Verkauf von unbebauten oder bebauten Grundstücken eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Alle rechtlichen Risikofaktoren sollten von vornherein ausgeschlossen werden. Hierbei beraten wir Sie ebenso wie in allen Bereichen des gewerblichen und Miet- und Leasingrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts. Mit den zuvor genannten Rechtsgebieten eng verknüpft ist das Maklerrecht.

Selbstverständlich helfen wir Ihnen überdies bei der gerichtlichen Verfolgung oder Abwehr von Ansprüchen.


Das Familienrecht umfasst das Eherecht, das Verwandtschafts-, insbe-sondere Kindschaftsrecht und das Betreuungsrecht. Fragen des Unterhalts für Ehegatten und Kinder im Falle von Trennung und Scheidung, des Zugewinnausgleichs, des Versorgungsausgleichs sowie der elterlichen Sorge für Kinder stehen im Vordergrund. Aber auch die Inanspruchnahme für den Unterhalt betagter Eltern kann Anlass zu rechtlicher Beratung und Vertretung geben.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf die außergerichtliche Interessen-wahrnehmung einschließlich der Gestaltung von Ehevertrag, Getrennt-lebensvereinbarung und Scheidungsvereinbarung sowie die Vertretung im gerichtlichen Verfahren, insbesondere in Scheidungsverfahren und Prozessen über Unterhalt und Zugewinn-ausgleich.


Kompetenz ist auf diesen beiden Rechtsgebieten unerlässlich für eine anwaltliche Beratung und Hilfe, die den Abschluss tauglicher Bau-, Bauträger- und Architektenverträge bezweckt. Die baubegleitende Rechtsberatung erfordert ebenfalls die umfassende Kenntnis der Rechte und Pflichten der Bauvertragspartner, die insbesondere aus dem Werkvertragsrecht des BGB und aus der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) folgen. Kompetenz und Sachkenntnisse haben wir nicht nur durch außergerichtliche Beratung gewonnen, sondern vor allem auch durch Prozessvertretung eines Mandantenkreises, der sich aus Handwerksbetrieben, mittelständischen deutschen Bauunternehmen sowie privaten und institutionellen Bauherren und Architekten zusammensetzt.


Unsere Rechtsanwaltskanzlei verfügt über sehr gute Kenntnisse des außer-gerichtlichen und gerichtlichen Forderungseinzugs.

Bei der anhaltend hohen Zahl von Insolvenzverfahren ist es für Sie als Gläubiger entscheidend, Ihre Forderungen schnellstmöglich und konsequent zu verfolgen, damit Sie einen vollstreckbaren Titel erlangen.

Anders als bei den vielen Inkassounternehmen bei denen nach erfolgloser außergerichtlicher Mahnung ebenfalls Rechtsanwälte eingeschaltet werden müssen, die dann zusätzliche weitere Gebühren verursachen, werden Sie bei uns individuell und juristisch fundiert betreut. Wir stehen Ihnen für die gesamte Dauer des Mandatsverhältnisses, von der ersten Prüfung des Anspruchs bis zum möglichen Abschluss eines ggf. notwendig werdenden gerichtlichen Verfahrens als Prozessanwälte zur Seite.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und profitieren Sie von den Vorteilen des Anwaltsinkassos. Bei uns finden Sie immer den richtigen Ansprechpartner, sei es als Privatperson, Freiberufler oder Unternehmer.


Die Verteidigung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ist schon im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, bei oder nach einer Durchsuchung, anlässlich einer polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, Verhaftung oder vorläufigen Festnahme sinnvoll. Jeder Beschuldigte darf und sollte sich verteidigen lassen

Häufig sagen nicht verteidigte Beschuldigte bei der Polizei aus, um sich zu entlasten. Dieses kann ohne Kenntnis der Ermittlungsakte zu einer Verurteilung führen. Erst nach der durch den Verteidiger erholten Akteneinsicht kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Das bedeutet für uns als Verteidiger, frühzeitig Akteneinsicht zu nehmen, den Stand und das Ergebnis der Ermittlungen mit Ihnen zu besprechen und je nach Sachlage, Kontakt mit den Ermittlungs-behörden/Staatsanwaltschaft aufzunehmen. Ziel ist eine Verteidigungs-strategie, die das nach Sach- und Beweislage für Sie bestmögliche Ergebnis erzielen kann.

Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, den Erlass eines Strafbefehls beantragen oder das Verfahren einstellen. Nach Anklageerhebung wird, wenn das Gericht die Anklage zulässt, das Hauptverfahren eröffnet, d.h. die Hauptverhandlung durchgeführt, an deren Ende das Urteil (Freispruch/Verurteilung) oder die Verfahrenseinstellung steht.

Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls steht der Erhebung der öffentlichen Anklage gleich. Hier wird unter Benennung des Tatvorwurfes ohne mündliche Verhandlung auf eine Strafe erkannt. Ist der Angeschuldigte mit der Strafe nicht einverstanden, muss innerhalb von 2 Wochen nach der Zustellung des Strafbefehls, Einspruch eingelegt werden. Dann folgt eine mündliche Hauptverhandlung. Als Verteidiger haben wir das Recht Akteneinsicht zu nehmen. Anhand der Strafakten bereiten wir gemeinsam mit unserem Mandant die Hauptverhandlung vor und besprechen die Verfahrensabläufe, damit das je nach Sach- und Beweislage bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

Wir verteidigen auf allen Gebieten des Strafrechts, auch im Betäubungs-mittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldsach-en) und Verkehrsstrafrecht.

Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu uns auf. Je eher Sie einen Verteidiger ein-schalten, um so besser kann Ihnen geholfen werden.


Unsere Beratungstätigkeit beginnt bei der Gründung von Unternehmen und reicht über alle Kapitalmaßnahmen bis hin zu möglichen Liquidations-verfahren. Auch Nachfolgefragen bei Familiengesellschaften spielen eine wichtige Rolle.

Im Handelsrecht geht es vor allem um Handelsvertreter- und Vertrags-händlerrecht sowie um das Recht der Handelsgeschäfte.

Unserer Tätigkeitsgebiete sind insbesondere

  • Gesellschaftsverträge
  • Umwandlungsrecht
  • Unternehmenskäufe
  • Unternehmensnachfolge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Leasing
  • Handelsvertreterrecht

 



Björn Schillberg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Björn Overkamp
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Dinah Ahrens-Brickum
Rechtsanwältin

Frank Möllmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Burkhard Schaffeld
Rechtsanwalt

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